Marke anmelden

Jeder Geschäftstreibende hat das Recht, sich den durch die Eigenschaften einer Marke - Marke, wozu? - erreichbaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und sollte dies zur Differenzierung gegenüber seinen Mitbewerbern auch tun.

Die Beratung eines Markenanwalts

Einer Markenanmeldung geht zur Vorbereitung eine fundierte Beratung voraus, in der ich die Zielsetzung meines Mandanten - welche Märkte und Länder möchte mein Mandant womit erreichen - genau ermittle. Daraufhin arbeite ich ein detailliertes Verzeichnis derjenigen Waren und Dienstleistungen aus, die unter der neuen Marke geschützt werden sollen.

Markenrecherche durch einen Markenanwalt

Vor der Markenanmeldung sollte auch durch eine Markenrecherche geprüft werden, ob die geplante Marke in bestehende ältere Rechte Dritter eingreift. Auch die Kostenseite einer Markenanmeldung sollte geprüft werden.

Sind diese Schritte durchgeführt worden, kann die Markeanmeldung beim jeweils zuständigen Patentamt oder Markenamt durchgeführt werden. Bei welchem Amt dies passiert, hängt wiederum von den im Vorfeld mit meinem Mandanten erarbeiteten Zielsetzungen ab.

 

 

Prüfung der Markenanmeldung

Ist die Anmeldung Ihrer Marke erst einmal beim zuständigen Patentamt oder Markenamt eingereicht worden, findet dort eine Prüfung auf die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen und auch Schutzvoraussetzungen statt. Diese Voraussetzungen sollten schon bei der Vorbereitung der Anmeldung berücksichtigt werden, damit die Markenanmeldung das Prüfungsverfahren erfolgreich durchläuft.

Schutzvorraussetzungen der Marke

Zu den Schutzvorraussetzungen zählt beispielsweise, dass die angemeldete Marke nicht eine Eigenschaft der Ware, für die sie eingetragen werden soll, wiedergeben darf. Markenrechtlich wird davon gesprochen, die Marke darf keinen beschreibenden Charakter aufweisen. Hintergrund dafür ist, dass andernfalls der Inhaber der Marke anderen die Beschreibung der Eigenschaft der Ware mit "seiner" Marke verbieten könnte, was der Gesetzgeber ausgeschlossen hat.

Neben dieser Schutzvorraussetzung sind noch eine Reihe von anderen Schutzvorraussetzungen zu erfüllen, damit Ihre Markenanmeldung das Prüfungsverfahren erfolgreich durchläuft. Hierfür stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung als Patentanwalt und Markenanwalt gerne zur Verfügung.

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