Patent Beispielfälle

Patentrecht Beispielfall 1 - Patentschutz für einen innovativen Motorradrahmen

Bild Beispielfall1 Patentrecht Motorrad mit innovativem Gitterrohrrahmen
Bild Beispielfall1 Patentrecht Motorrad mit innovativem Gitterrohrrahmen

Ausgangslage:

Ein Motorradrahmen muss aus der Sicht des Maschinenbaus  zwei grundlegende Aufgaben erfüllen, nämlich zum einen das Gewicht von Fahrer, Beifahrer, Motor und Getriebe und anderer Anbauteile aufnehmen und zum anderen mit weiteren Bauteilen des Fahrwerks dafür sorgen, dass das Motorrad über ein gutes Handling verfügt. Unter dem Handling wird dabei das Fahrverhalten des Motorrads verstanden, wie es vom Fahrer empfunden wird und dabei wesentlich von der Steifigkeit des Rahmens beeinflusst wird. So können Änderungen der Steifigkeit des Motorradrahmens das Fahrverhalten des Motorrads insgesamt genau so stark ändern, wie beispielsweise eine deutliche Veränderung der Leistung des Antriebsmotors des Motorrads oder des Gewichts des Motorrads. Der von unserer Mandantin erfundene Motorradrahmen verbindet unvereinbar erscheinende Merkmale. Diese sind eine Gewichtsreduzierung des Rahmens mit dem Merkmal einer deutlich erhöhten Steifigkeit bei gleichzeitiger Verringerung der notwendigen Fertigungszeit.

Ziel:

Meine Aufgabe als Patentanwalt war es, den Motorradrahmen und das damit ausgestattete Motorrad umfassend patentrechtlich zu schützen.

Lösung:

Zunächst wurde eine umfangreiche Recherche nach bekannten Rahmenkonstruktionen durchgeführt, um die bekannten Konstruktionen und damit den Stand der Technik zu ermitteln. Danach habe ich in ausführlichen Gesprächen mit den an der Entwicklung des Rahmens beteiligten Erfindern die wesentlichen Unterschiede des neuen Rahmens zu den bekannten Rahmen erarbeitet. Damit konnten für den technologischen Fortschritt des neuen Rahmens wesentliche Unterscheidungsmerkmale bestimmt werden. Diese habe ich in eine Europäische Patentanmeldung für den Rahmen eingearbeitet, die allen Merkmalen des Rahmens ausführlich Rechnung trägt. Nach raschem Durchlaufen des Prüfungsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt konnte ich so den Rahmen und das den Rahmen aufweisende Motorrad in vielen Ländern Europas patentrechtlich schützen.

Patentrecht Fall 02 - Europaweiter Schutz für die Technik und das Design innovativer Sportartikel

Bild Beispielfall2 Patentrecht: Golfcaddy mit elektrischem Antrieb und Karbonfaseraufbau
Bild Beispielfall2 Patentrecht: Golfcaddy mit elektrischem Antrieb und Karbonfaseraufbau

Ausgangslage:

Einer meiner Mandanten besitzt eine Präsenz auf dem Gebiet der Golfsport Caddies. Ein Problem bisheriger Caddies bestand darin, dass der Golfbag mit den vielen Schlägern vom Caddy abgenommen werden musste, wenn der Caddy im Kofferraum eines Autos verstaut werden sollte. Mit einem technisch sehr innovativen Caddy wurde dieses Problem gelöst.

Der mit vielen Karbonteilen ausgestattete und daher sehr leichte Caddy besitzt einen faltbaren Aufbau, der es gestattet, den Golfbag am Caddy zu belassen und ihn zusammen mit dem Caddy im Kofferraum eines normalen Autos zu verstauen. Darüber hinaus besitzt er einen steuerbaren elektrischen Antrieb, so dass der Caddy vom Spieler nicht mehr geschoben werden muss. Die genannten technischen Merkmale waren bislang nicht bekannt. Auch das Design des Caddies hat sich von am Markt bekannten Konstruktionen deutlich unterschieden.

Ziel:

Angesichts dieser Ausgangslage sollte ein europaweiter Schutz für den innovativen Caddy erzielt werden.

Lösung:

Es wurde zunächst eine Recherche nach einschlägigen Schutzrechten der am Markt agierenden Wettbewerber durchgeführt. Die innovative Technologie des Caddies wurde in einer umfassenden Europäischen Patentanmeldung zum Patent angemeldet. Gleichzeitig wurde zum Schutz des Designs des Caddies ein Europäisches Geschmacksmuster angemeldet. Mit beiden Schutzrechten konnte auf kostengünstige Weise Schutz für die Technik und das Design des Caddies in der ganzen Europäischen Gemeinschaft erreicht werden.

Es sollte auch eine neue Produktmarke für den Caddy geschützt werden. Hierzu wurde eine Recherche nach älteren Marken durchgeführt und schließlich eine Marke als Gemeinschaftsmarke für den Caddy angemeldet und eingetragen.

Damit konnten sowohl die Technik als auch das Design des neuen Caddies gegen Nachahmungen durch Wettbewerber geschützt werden. Darüber hinaus konnte so eine Marke innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden, die auch als Herkunftshinweis auf den Geschäftsbetrieb fungiert und den Caddy am Markt hervorhebt.

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