Internationale Patentanmeldung - PCT Anmeldung

Die Internationale Patentanmeldung ist gleichsam eine Bündelanmeldung von vielen nationalen oder regionalen Patentanmeldungen - die Europäische Patentanmeldung ist eine solche regionale Anmeldung, da sie für eine ganze Region gilt - und ein einheitliches Anmeldeverfahren darstellt.

Sie wählen das Land Ihres Patentverfahrens

Der Anmelder kann es frei bestimmen, in welchen Ländern er dann das Prüfungsverfahren für seine Patentanmeldung durchführen möchte. Das Prüfungsverfahren ist fristgebunden nach Ablauf einer bestimmten Zeit einzuleiten. Das Europäische Patentamt selbst empfiehlt aufgrund der Komplexität des Verfahrens die Betreuung durch einen zugelassenen Vertreter oder Patentanwalt.

Vor dem Patentamt des vom Anmelder ausgesuchten Landes oder der Region, das für die Prüfung der Anmeldung zuständig ist, wird dann die Prüfung des Patentanmeldung durchgeführt, die zur Erteilung des Patents führt. Sie als Anmelder haben es also immer in der Hand zu steuern, für welche Länder Ihr Patent gelten soll. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Frage, welches Anmeldeverfahren auf der Basis der von Ihnen ausgesuchten Länder sinnvoll und das kostengünstigste ist.

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