Designschutz innerhalb der Europäischen Union

Hat es sich im Rahmen der Erarbeitung der Zielsetzungen gezeigt, dass ein Schutz des Designs innerhalb der Europäischen Union EU benötigt wird, führt eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt zum Ziel, welches nach der Anmeldung die Prüfung durchführt und das Muster einträgt.

Eine zentrale Anmeldung Ihres Designs ermöglicht einen großen Absatzmarkt

Die Anmeldung eines Designs zum Schutz in der Europäischen Union EU bietet den Vorteil, dass mit nur EINER Anmeldung ein Schutz in einem Raum erreicht werden kann, in dem sich eine sehr große Käuferschicht für die entsprechenden Produkte findet.

Genauso wie eine Designanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt muss auch eine Designanmeldung vor dem Harmonisierungsamt formale Anforderungen erfüllen, deren Einhaltung vom Amt geprüft wird. Damit das angemeldete Design dem Inhaber oder Lizenznehmer nach der Eintragung als wirkungsvolles Schutzrecht dient, muss das Design neu sein und es muss die Vorraussetzungen der sogenannten Eigenart erfüllen.

Das Verletzungsverfahren

Die Einhaltung dieser Schutzvorraussetzungen wird spätestens im Verlauf eines Verletzungsverfahrens auf die Probe gestellt. Durch eine Recherche nach vorbekannten Schutzrechten kann wieder in Erfahrung gebracht werden, welche Schutzrecht auf dem entsprechenden Designgebiet schon früher angemeldet worden sind.

Das sich durch die Eintragung des Musters ergebende Ausschließlichkeitsrecht für den Inhaber hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich freue mich auf Ihre Designs.

Wie verhält es sich mit dem Designschutz im Ausland außerhalb Europas? Lesen Sie hier weiter?

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