Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung

Wie es schon erwähnt wurde, wird vom Deutschen Patent- und Markenamt ein Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung auf die Schutzvoraussetzungen, die letztlich auch für die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmuster von Bedeutung sind, in ein amtliches Register eingetragen.

Dies ist auch der Grund dafür, warum bei einem Gebrauchsmuster von einem ungeprüften Schutzrecht gesprochen wird, wobei damit gemeint ist, dass es vom Amt nicht auf seine Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird. Weil dies so ist, sollte vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters eine Recherche nach Stand der Technik durchgeführt werden, dessen Ergebnis dann bei der Ausarbeitung der Anmeldung des Gebrauchsmusters berücksichtigt wird.

 

Eintragung in das Register

Nach der vom Amt nur auf die Einhaltung von formalen Vorschriften durchgeführten Prüfung wird das Gebrauchsmuster in einem vom Amt geführten Register eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Es hat dann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Auch ein Gebrauchsmuster bedarf daher einer fundierten Vorarbeit, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.

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