Gebrauchsmuster anmelden

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Zur Vorbereitung...

einer Gebrauchsmusteranmeldung gehört auch die präzise Ermittlung der Erfindung. Hier sind meine langjährige Erfahrung und Praxiswissen bei der Ausarbeitung von sehr vielen Gebrauchsmusteranmeldungen von Vorteil, die sich beim Gespräch mit dem Erfinder auszahlen.

Recherche

Als nächster Schritt schließt sich die Durchführung einer Stand der Technik Recherche an, d.h. es wird nach den der Erfindung am nächsten kommenden Dokumenten - in der Regel veröffentlichten Patentanmeldungen - gesucht, die zur Bewertung der Neuheit und der Erfindungshöhe heranzuziehen sind.

Die Ausarbeitung...

...der Gebrauchsmusteranmeldung erfolgt von mir dann unter Berücksichtigung des ermittelten Standes der Technik und der vom Erfinder gelieferten Informationen zu seiner Erfindung, in der Regel mit mehrfacher Rücksprache.

Die Einreichung

Die so erarbeitete Gebrauchsmusteranmeldung wird dann beim Deutschen Patentamt oder auch nationalen Patentamt im weiteren Ausland eingereicht.

Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung

Wie es schon erwähnt wurde, wird vom Deutschen Patent- und Markenamt ein Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung auf die Schutzvoraussetzungen, die letztlich auch für die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmuster von Bedeutung sind, in ein amtliches Register eingetragen.

Dies ist auch der Grund dafür, warum bei einem Gebrauchsmuster von einem ungeprüften Schutzrecht gesprochen wird, wobei damit gemeint ist, dass es vom Amt nicht auf seine Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird. Weil dies so ist, sollte vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters eine Recherche nach Stand der Technik durchgeführt werden, dessen Ergebnis dann bei der Ausarbeitung der Anmeldung des Gebrauchsmusters berücksichtigt wird.

Eintragung in das Register

Nach der vom Amt nur auf die Einhaltung von formalen Vorschriften durchgeführten Prüfung wird das Gebrauchsmuster in einem vom Amt geführten Register eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Es hat dann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Auch ein Gebrauchsmuster bedarf daher einer fundierten Vorarbeit, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.

Deutsches Gebrauchsmuster

10 Jahre maximale Laufzeit

Das Deutsche Gebrauchsmuster hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren und verleiht dem Inhaber des Gebrauchsmusters das alleinige Recht zur Benutzung der Erfindung. Der Inhaber kann auch eine einfache oder ausschließliche Lizenz an dem Gebrauchsmuster zu Gunsten eines Lizenznehmers vergeben.

Ihre Möglichkeit der Lizenzvergabe

Das heißt, nur der Inhaber darf die durch das Gebrauchsmuster geschützte Erfindung benutzen. Der Gebrauchsmusterinhaber kann sich natürlich auch dafür entscheiden, einem Dritten die Benutzung zu erlauben, was üblicherweise im Rahmen eines Lizenzvertrags geregelt wird. Der Inhaber des Gebrauchsmusters kann auch eine Exklusivlizenz an seinem Schutzrecht erteilen und erhält im Gegenzug für die Gewährung der Lizenz Lizenzgebühren auf der Basis des ausgehandelten und abgeschlossenen Lizenzvertrags.

Begleitung durch einen Patentanwalt

Auch die die Durchführung von Verhandlungen und den Abschluss eines solchen Lizenzvertrages stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr über meine bisherigen Tätigkeiten erfahren Sie hier.

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