Patent im Ausland

Das Patent - ein Territorialrecht...

Das Patent zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass es ein sogenanntes Territorialrecht ist, es gilt also jeweils nur für ein Land oder Territorium. Ein in den USA geltendes Patent beispielsweise hat keine Wirkung in Europa und umgekehrt.

Der Anmelder, der also seine Erfindung neben beispielsweise in Europa auch in den USA, Japan, China, Indien oder einem anderen Land schützen möchte, muss hierzu jeweils nationale Patentanmeldungen in einem oder mehrerer seiner Wunschländer einreichen und die dort vorgeschriebenen Prüfungsverfahren und Erteilungsverfahren durchführen und zwar nach den dort jeweils national gültigen Vorschriften.

...oder das zentrale Anmeldeverfahren

Neben der Durchführung einer Vielzahl von einzelnen nationalen Patentanmeldungen gibt es aber auch eine Möglichkeit, ein zentrales Anmeldeverfahren mit EINER Patentanmeldung durchzuführen, die wie eine nationale Anmeldung in den vom Anmelder gewünschten Ländern gilt. Dies ist die sogenannte Internationale Patentanmeldung oder auch kurz PCT Anmeldung.

 

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