Nichtigkeit eines Patents

Das hier genannte Einspruchsverfahren ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Patenterteilung möglich. Es kann aber die Notwendigkeit eintreten, dass ein "störendes" Patent erst mehrere Jahre nach der Patenterteilung beschränkt oder beseitigt werden muss, beispielsweise im Zuge des Verfahrens einer Patentverletzung.

 

Die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

Hierzu ist es beispielsweise in Deutschland möglich, das störende Patent durch eine sogenannte Nichtigkeitsklage anzugreifen, die in erster Instanz vor dem Bundespatentgericht und in der Rechtsmittelinstanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stattfindet. Diese meist sehr langwierigen Verfahren sind regelmäßig auch von komplexer Natur und aufwendig.

Mit diesem Verfahren kann also ein Deutsches Patent oder auch ein in Deutschland gültiges Europäisches Patent im Nachhinein wieder beseitigt - für nichtig erklärt - oder eingeschränkt werden. Dies setzt natürlich voraus, dass es Gründe dafür gibt, die die Beseitigung oder Beschränkung des Patents rechtfertigen, was in diesem Verfahren streng geprüft wird. Kurz gesagt, es muss dem Patent an den Voraussetzungen für die Patentierung fehlen. In anderen Länder gibt es andere Möglichkeiten, sich gegen Ansprüche aus einem Patent zur Wehr zu setzen, sei dies in einem getrennten Verfahren - wie in Deutschland - oder im Rahmen eines Verletzungsprozesses. Diese Verfahren zielen darauf ab, nachzuweisen, dass das Patent, aus dem vorgegangen wird, in der erteilten Fassung nicht rechtbeständig ist.

Hier ist eine fundierte Beratung und Führung des Verfahrens unerlässlich. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

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