Patent anmelden

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Zum Patent kann nur eine Erfindung angemeldet werden, welche die Neuheit erfüllt, auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert und gewerblich anwendbar ist. Die gewerbliche Anwendbarkeit ist meist kein Problem, die Diskussion mit den Patentämtern während der Prüfung der Patentanmeldung dreht sich meist um die Fragen der Neuheit und der Erfindungshöhe.

 

1. Vorbereitung der Patentanmeldung

Zur Vorbereitung einer Patentanmeldung gehört daher die präzise Ermittlung der Erfindung, bei der es sich vielleicht um ein übergeordnetes Prinzip handeln kann, das hinter der gemachten ganz konkreten Erfindung steckt. Hier sind meine langjährige Erfahrung und Praxiswissen bei der Ausarbeitung einer sehr großen Zahl von Patentanmeldungen von Vorteil, die sich beim Gespräch mit dem Erfinder auszahlen.

2. Recherche

Als nächster Schritt schließt sich die Durchführung einer Stand der Technik Recherche an, d.h. es wird nach den der Erfindung am nächsten kommenden Dokumenten - in der Regel veröffentlichten Patentanmeldungen - gesucht, die zur Prüfung der Neuheit und der Erfindungshöhe heranzuziehen sind. Nicht anders läuft auch die Arbeit des Prüfers im Patentamt bei der Prüfung der Patentanmeldung ab. Durch diese Vorarbeit ist die Patentanmeldung dann bestens für das amtliche Prüfungsverfahren vorbereitet.

3. Ausarbeitung der Patentanmeldung

Die Ausarbeitung der Patentanmeldung erfolgt von mir dann unter Berücksichtigung des ermittelten Standes der Technik und der vom Erfinder gelieferten Informationen zu seiner Erfindung, in der Regel mit mehrfacher Rücksprache.

4. Einreichung der Patentanmeldung

Die so erarbeitete Patentanmeldung wird dann beim Deutschen Patentamt, Europäischen Patentamt oder auch nationalen Patentamt im weiteren Ausland als Patentanmeldung eingereicht. Auch kann eine sogenannte Internationale Patentanmeldung - PCT Anmeldung - eingereicht werden.

 

Prüfung der Patentanmeldung

Damit vom Patentamt ein Patent auf die Erfindung erteilt wird, müssen unter anderem die schon genannten Voraussetzungen der Patentierung, nämlich die Neuheit und die Erfindungshöhe erfüllt sein, die beispielsweise vom Deutschen Patentamt und vom Europäischen Patentamt oder auch den Patentämtern in USA, Japan und China - um nur einige zu nennen - streng geprüft werden.

Das amtliche Patent Prüfungsverfahren

Dieses amtliche Prüfungsverfahren läuft während der Prüfung der Patentanmeldung ab, bei der vom Patentamt amtliche Prüfungsbescheide - meist mehr als einer - erlassen werden, die beantwortet werden müssen. Auch hier ist wieder meine langjährige Erfahrung im Verfahren der Patenterteilung vor dem Deutschen Patentamt, dem Europäischen Patentamt und auch weiteren Patentämtern im Ausland für den Erfinder und Patentanmelder von großem Vorteil.

Hat die Patentanmeldung das Prüfungsverfahren schließlich erfolgreich durchlaufen, schließt sich die Erteilung der Patents an. Das Patent erteilt dem Inhaber ein Monopolrecht, d.h. nur der Inhaber des Patents oder derjenige, dem er die Benutzung des Patents erlaubt - der Lizenznehmer - dürfen dann das für viele Jahre geschützte Patent benutzen, anderen ist die Benutzung verboten.

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